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Elektrosmog
von A bis Z
Grenzwerte für Elektrosmog Emissionen
Für die offiziell gültigen Grenzwerte in Deutschland ist die
Bundesanstalt für Strahlenschutz
zuständig. Für Elektromagnetische Felder gelten die Rechtsvorschriften der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, der
26. BImSchV
.
Hochfrequente Felder
Dabei muss beachtet werden, dass diese Werte hauptsächlich aufgrund thermischer Effekte bestimmt worden sind. Alle anderen Auswirkungen der Felder wurden nicht bei der Festlegung der Grenzwerte berücksichtigt.
Frequenz
Elektrische Feldstärke [V/m]
Magnetische Feldstärke [A/m]
Leistungsflussdichte [W/m²]
10 - 400 MHz
27,5
0.073
2
400 - 2000 MHz
1,375 √f
0,037 √f
f/200
2 - 300 GHz
61
0.16
10
Die Grenzwerte hängen teilweise von der Frequenz f der vorliegenden Strahlung ab.
Niederfrequente Felder
Akute Gesundheitsschäden aufgrund elektrischer und magnetischer Felder sind auszuschliesen, wenn bei einer Frequenz von 50 Hz und Dauerbelastung folgende Werte nicht uberschritten werden:
Elektrische Feldstarke: 5 kV/m (Kilovolt pro Meter)
Magnetische Flussdichte: 100 µT (Mikrotesla)
Diese Grenzwerte stutzen sich auf Empfehlungen internationaler Fachgremien und wurden aus den bekannten biologischen Wirkungen von Körperstromen abgeleitet.
Wahrnehmung elektrischer Felder
Es ist für empfindliche Personen möglich elektrische Felder bereits ab 1 Kilovolt pro Meter (kV/m) wahrzunehmen. Die meisten Menschen nehmen elektrische Felder allerdings erst ab 10 kV/m wahr. Diese Felder werden durch Hautkribbeln oder Vibrationen von Körperhaaren spürbar.