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Elektrosmog
von A bis Z

Grenzwerte für Elektrosmog Emissionen

Für die offiziell gültigen Grenzwerte in Deutschland ist die Bundesanstalt für Strahlenschutz zuständig. Für Elektromagnetische Felder gelten die Rechtsvorschriften der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, der 26. BImSchV.

Hochfrequente Felder

Dabei muss beachtet werden, dass diese Werte hauptsächlich aufgrund thermischer Effekte bestimmt worden sind. Alle anderen Auswirkungen der Felder wurden nicht bei der Festlegung der Grenzwerte berücksichtigt.

Frequenz Elektrische Feldstärke [V/m] Magnetische Feldstärke [A/m] Leistungsflussdichte [W/m²]
10 - 400 MHz 27,5 0.073 2
400 - 2000 MHz 1,375 √f 0,037 √f f/200
2 - 300 GHz 61 0.16 10


Die Grenzwerte hängen teilweise von der Frequenz f der vorliegenden Strahlung ab.

Niederfrequente Felder

Akute Gesundheitsschäden aufgrund elektrischer und magnetischer Felder sind auszuschliesen, wenn bei einer Frequenz von 50 Hz und Dauerbelastung folgende Werte nicht uberschritten werden: Diese Grenzwerte stutzen sich auf Empfehlungen internationaler Fachgremien und wurden aus den bekannten biologischen Wirkungen von Körperstromen abgeleitet.

Wahrnehmung elektrischer Felder

Es ist für empfindliche Personen möglich elektrische Felder bereits ab 1 Kilovolt pro Meter (kV/m) wahrzunehmen. Die meisten Menschen nehmen elektrische Felder allerdings erst ab 10 kV/m wahr. Diese Felder werden durch Hautkribbeln oder Vibrationen von Körperhaaren spürbar.